Haben Sie gewusst?

Lehrgänge 50% günstiger - Subjektfinanzierung des Bundes

Ab 1. Januar 2017 gilt im Kanton Aargau für Vorbereitungslehrgänge auf eine Berufsprüfung (Fachausweise) und auf eine Höhere Fachprüfung (Diplome) die Subjektfinanzierung des Bundes. Die Lehrgangskosten werden damit 50 % günstiger.

Für Sie bedeutet dies, dass Fachausweis- und Diplomlehrgänge der HKV Aarau 50% günstiger werden. Sie bezahlen zwar den vollen Preis, erhalten jedoch die Hälfte nach Absolvierung der eidg. Prüfung zurück. Der Bund fördert damit die Höhere Berufsbildung. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind. Folgende Lehrgänge werden zu 50% subventioniert.
 

Diplomlehrgänge

Marketingleiter/-in mit eidg. Diplom

Verkaufsleiter/-in mit eidg. Diplom

 

Fachausweislehrgänge

Detailhandelsspezialist/-in mit eidg. Fachausweis

Direktionsassistent/-in mit eidg. Fachausweis

Digital Collaboration Specialist mit eidg. Fachausweis

Fachmann/-frau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Finanzplaner/-in mit eidg. Fachausweis

Führungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis

HR-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis

Marketingfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis

Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis

Technische/-r Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis

Treuhänder/-in mit eidg. Fachausweis

Verkaufsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis

 

und zudem
 

 

Wichtig:

Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag). 
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

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